Rettung - Mensch und Tier Rettung -

Die Menschenrettung ist wichtigste Aufgabe aller staatlichen Sicherheitsbehörden (wie z.B. Polizei der Länder und des Bundes, Zoll)  und Organisationen (wie z.B. Feuerwehr, THW, DRK, JUH, MHD, ASB, DLRG) mit Sicherheitsauftrag (BOS). Dieses ist vorrangiges Ziel bei allen Einsätzen.

 

Die Definition lautet:

 

„Retten ist das Abwenden einer Gefahr von Menschen oder Tieren durch: Lebensrettende Sofortmaßnahmen, die sich auf Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf und Herztätigkeit richten und/oder Befreien aus einer lebens- oder gesundheitsgefährdenden Zwangslage (durch technische Rettungsmaßnahmen).“

 

Dies wurde gleichlautend festgelegt in der DIN 13050 (Begriffe im Rettungswesen, Teil 1) und DIN 14011 (Begriffe im Feuerwehrwesen, und entsprechende Feuerwehr-Dienstvorschrift). Damit lässt sich Menschenrettung in zwei Felder einteilen: medizinische Rettung (insbesondere mittels medizinischer Geräte und medizinischer Ausrüstung) und technische Rettung (unterstützt durch technische Geräte, wie z. B. Hydraulischer Rettungssatz) aus einer lebensbedrohlichen Zwangslage. In den Medien wird oft der Begriff Menschenrettung und Menschenbergung gleich verwendet. Bei der Feuerwehr oder dem Rettungsdienst spricht man von einer Bergung nur im Zusammenhang mit Sachgütern oder toten Menschen und Tieren. Bei der Seenotrettung und im Bergrettungsdienst verwendet man von alters her das Wort „bergen“, wenn man „retten“ meint

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